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Bildungszentrum für Mobilität · Wirtschaft · Logistik | Fahrlehrer-Fachschule
Intensivfahrschule für alle Klassen | Meisterschule für Berufskraftfahrer
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Schortens / Roffhausen
Donnerstag · 30 | 03 | 2023

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» EU | Berufskraftfahrer/in | BKrFQG | Grundqualifikation
 

Grundqualifikation

» Kursangebot »Bildungsmaßnahmen«

Am 1. Oktober 2006 ...

... trat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) in Kraft.

Regelungsinhalte des neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sind insbesondere die künftige Grundqualifikation, die Weiterbildung des Fahrpersonals und das Mindestalter des Fahrpersonals.

» Grundqualifikation | Güterkraft /Personenverkehr
» Grundqualifikation | Pflichtteilnahme
» Grundqualifikation | Alternativen
 




Grundqualifikation | Güterkraft /Personenverkehr

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen diese neue Qualifizierung nachweisen.

  • Dies gilt auch für den Werkverkehr.


Grundqualifikation | Pflichtteilnahme

Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind.

  • Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr ab dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr ab dem 10. September 2009.
  • Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu den genannten Terminen bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben.


Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.



Grundqualifikation | Alternativen

Bei der Grundqualifikation gibt es zwei Alternativen:

  • Zum einen die normale „Grundqualifikation“, welche die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ohne Ausbildung vorschreibt.
  • Zum anderen die „beschleunigte Grundqualifikation“, welche die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erfordert

  Seminare

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Letzte Aktualisierung: 10.01.2014
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