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Als Krafträder oder Kraftroller gelten Fahrzeuge, die über 125 ccm Hubraum oder eine Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) bei mindestens 50ccm Hubraum verfügen.
Sie sind damit Motorräder im eigentlichen Sinn; die Beiträge in der Haftpflicht- wie in der Kaskoversicherung richten dabei sich nach der Leistung (kW).
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Klasse AM: Kleinkrafträder Klasse AM: Kleinkrafträder
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Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM darf man mit 15 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten. Ebenso schreibt der Gesetzgeber keine Sonderfahrten vor.
Es müssen besucht werden:- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen: - biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet. Ist die Ausbildung für die Klasse AM erfolgreich abgeschlossen worden, darfst du: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Elektromotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Elektromotor/anderem Verbrennungsmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung oder einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Elektromotor/anderem Verbrennungsmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung und einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer Leermasse (ohne die Masse der Batterien) von maximal 350 kg.
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Klasse A1: Leichtkrafträder Klasse A1: Leichtkrafträder
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Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 darf man mit 15 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Es müssen besucht werden:- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten. Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen: - biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Ist die Ausbildung für Klasse A1 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM mit eingeschlossen. |
Klasse A2: Leistungbeschränkte Krafträder Klasse A2: Leistungbeschränkte Krafträder
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Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 darf man mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Wer in Vorbesitz der Klasse A1, weniger als 2 Jahre, ist, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrt
Es müssen besucht werden:- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten. Bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als zwei Jahre sind keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten notwendig. Es müssen je nach den Fahrfähigkeiten Übungsstunden gefahren werden und eine 40 Min. Prüfungsfahrt absolviert werden. Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen: - biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Ist die Ausbildung für Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du „mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Leistung darf maximal 35 kW und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A1 und AM mit eingeschlossen.
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Klasse A: Leistungsunbeschränkte Krafträder Klasse A: Leistungsunbeschränkte Krafträder
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Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A darf man mit 23 ½ Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher, wenn du schon mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 bist, kann die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren beginnen.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor: - 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Wenn du im Vorbesitz der Klasse A2/A1, weniger als 2 Jahre, bist schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor: - 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrt
Es müssen besucht werden:- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten. Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre brauchen keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten absolviert werden. Es müssen je nach Fahrfähigkeiten Übungsstunden und eine praktische Prüfung von 40 Minuten absoviert werden.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen: - biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Ist die Ausbildung für Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du „schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen. |
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Kurse
Aktuelle Kurstermine
Abendunterricht » 7-Tage-Kompaktkurs Grundstoff + Zusatzstoff |
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05.06.-13.06.2023 | 18:00 Uhr | Abendunterricht kompakt Grundstoff + Zusatzstoff [ Schortens ]
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10.07-18.07.2023 | 18:00 Uhr | Abendunterricht kompakt Grundstoff + Zusatzstoff [ Schortens ]
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14.08.-22.08.2023 | 18:00 Uhr | Abendunterricht kompakt Grundstoff + Zusatzstoff [ Schortens ]
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Active | Fahrschule-Ferien-Camp Freizeit, Spaß plus Führerschein |
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06.07.2023 | Sommer-Führerscheinkurs | I/2023 | Kurs 1 [ Schortens ]
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27.07.2023 | Sommer-Führerscheinkurs | II/2023 | Kurs 2 [ Schortens ]
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14.10.2023 | Herbstferien-Führerscheinkurs I/2023 [ Schortens ]
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Attraktion | Intensiv-Führerscheinkurse einfach, schnell in kleinen Gruppen |
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02.01. - 30.12.2023 | Intensiv | 5-Tage | Kl. BE » laufender Einstieg [ Schortens ]
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ADR/GGVSEB | Gefahrgutfahrer 261/5158 | 261 | 0252 |
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05.06.2023 | Basiskurs Stückgut [ Schortens ]
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07.06.2023 | Aufbaukurs | Tanktransport [ Schortens ]
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07.12. + 08.12.2023 | ADR Fortbildung | Start: 08:00 Uhr [ Schortens ]
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11.12.2023 | Basiskurs | Stückguttransport [ Schortens ]
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13.12.2023 | Aufbaukurs | Tanktransport [ Schortens ]
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Boten- und Auslieferungsfahrer-in 261/5158 | 261 - 0123 |
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30.05.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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03.07.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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07.08.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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Industriemeister Fachrichtung Kraftverkehr | IHK 261/5158 - 261 - 0149 |
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13.03.2023 | Geprüfte(r) Meister/Meisterin Kraftverkehr | IHK | Vollzeit [ Schortens ]
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Action | Express-Führerscheinkurse perfekt geplant in persönlicher Bestzeit |
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01.04.-30.10.2023 | eXpress | 7-Tage | Kl. A, A2 [ Schortens ]
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01.04.-30.10.2023 | eXpress | 7-Tage | Kl. AM, A1 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Gewerblicher Busverkehr 261/5158 | 261 - 0123 |
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24.04.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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30.05.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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03.07.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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07.08.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Gewerblicher Güterverkehr 261/5158 | 261 - 0123 |
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30.05.2023 | Kl. C, CE | Lkw | Güterverkehr M08 [ Schortens ]
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30.05.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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03.07.2023 | Kl. C, CE | Lkw | Güterverkehr M08 [ Schortens ]
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03.07.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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07.08.2023| Kl. C, CE | Lkw | Güterverkehr M08 [ Schortens ]
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07.08.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Modul | Tagesseminar 261/5158 | 261 - 0094 |
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10.06.2023| Samstag | WB | Modul 1 [ Schortens ]
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24.06.2023 | Samstag | WB | Modul 2 [ Schortens ]
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08.07.2023 | Samstag | WB | Modul 3 [ Schortens ]
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22.07.2023 | Samstag | WB | Modul 4 [ Schortens ]
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05.08.2023 | Samstag | WB | Modul 5 [ Schortens ]
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19.08.2023 | Samstag | WB | Modul 1 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Module | Kompaktseminar 261/5158 | 261 - 0123 |
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26.06. - 30.06.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV [ Schortens ]
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31.07. - 04.08.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV/ISO [ Schortens ]
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04.09. - 08.09.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV/ISO [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Umschulungsmaßnahme | 261 - 5158 - 261 - 0323 |
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09.01.2023 | BKF | 24 Monate (IHK) Umschulung zum Berufskraftfahrer M46 [ Schortens ]
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BKF | Beschleunigte Grundqualifikation 261/5158 | 261 - 0123 |
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30.05.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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03.07.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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07.08.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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Logistik | Gabelstaplerfahrer | Flurförderzeuge 261/5158 | 261 - 123 |
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12.06. - 13.06.2023 | Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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17.07. - 18.07.2023 | Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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21.08. - 22.08.2023| Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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Logistik | Gabelstaplerfahrer | Flurförderzeuge | Intensivkurs am Wochenende |
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Wochenendschulung | Gabelstaplerfahrer/-in | Seminar am 1. und 3. Freitag + Samstag im Monat [ Schortens ]
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Logistik | Ladungssicherung | VDI 2700 Intensivschulung |
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Samtagsschulung | Ladungssicherung | Tagesseminar jeden 2. Samstag im Monat [ Schortens ]
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TQ | Anschlussfähige Teilqualifikation Personenverkehr 261/5158 | 261 - 0401 |
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30.05.2023 | Teilqualifikation TQ 03 PersV [ Schortens ]
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03.07.2023 | Teilqualifikation TQ 03 PersV [ Schortens ]
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TQ | Anschlussfähige Teilqualifikation TQ GV + PV 261/5158 | 261 - 0401 |
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30.05.2023 | Teilqualifikation TQ 01 GüV [ Schortens ]
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03.07.2023 | Teilqualifikation TQ 01 GüV [ Schortens ]
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