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Bildungszentrum für Mobilität · Wirtschaft · Logistik | Fahrlehrer-Fachschule
Intensivfahrschule für alle Klassen | Meisterschule für Berufskraftfahrer
Bildungsträger gemäß Anerkennungs- und Zulassungsordnung - Arbeitsförderung - AZAV | Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001-2015
Schortens / Roffhausen
Donnerstag · 30 | 03 | 2023

  • Sonne, Wind und Meer ...
  • Mut, andere Wege zu gehen
  • Jetzt beruflichen Neustart schaffen
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  • Qualität macht Schule
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  • Ausbildungsplatz mit Spaßfaktor
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  • Perfekte Lösungen nach Maß
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  • Führerschein in Bestzeit
  • Technik professionell und praxisnah
  • Chancen nutzen, Perspektiven stärken
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  • Perfektions- und Ergänzungstraining
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» Umschulung | Bildungsgutschein | Rechtsgrundlage | Hinweise
 

Informationen zum Bildungsgutschein

» Kursangebot »EU - Brufskraftfahrer/in«

Der Bildungsgutschein ...

... ist eine Zusicherung, dass die Bundesarbeitsagentur Kosten einer beruflichen Weiterbildung für Sie übernimmt.

Diese Förderung ist allerdings eine Ermessensleistung, Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen solchen Gutschein ausstellen.

Einzulösen ist der Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung, einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl.

Sie können damit an einer ebenfalls zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

» Zertifizierter Bildungsträger
» Allgemeine Informationen
» Zuständige Stelle
» Voraussetzungen
» Verfahrensablauf
» Profiling
» Nach Ende der Weiterbildung
» Frist und Dauer
» Kosten
» Rechtsgrundlage
» Freigabevermerk
» Trainingsmaßnahmen
» Weiterbildungsmaßnahmen
» Gemeinsamkeiten der Maßnahmen
 




Zertifizierter Bildungsträger

Der Bildungsgutschein kann i.d.R. nur für zugelassene Maßnahmen bei zertifizierten Trägern eingelöst werden.

  • Bei der Auswahl müssen Interessenten selbst darauf achten, ob der Bildungsträger ihrer Wahl über die notwendige Zulassung ("Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)") verfügt und
  • die Kosten damit tatsächlich übernommen werden können


Allgemeine Informationen

Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:

  • Bildungsziel
  • zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer
  • Qualifizierungsschwerpunkte
  • regionaler Geltungsbereich
  • Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss

 

Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können (so genannter Tagespendelbereich).

  • Mit dem Aushändigen des Bildungsgutscheins sichert die Agentur für Arbeit Ihnen zu, dass sie auch die notwendigen Fahrkosten übernimmt.

TIPP: Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiche Informationen zu Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und deren Finanzierung.



Zuständige Stelle

Die Agentur für Arbeit, bei der Sie gemeldet sind


  • Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in der Ortsauswahl eingeben.

HINWEIS: Sollte Ihnen trotz Ortsauswahl keine zuständige Stelle angezeigt werden, so hat die betreffende Behörde ihre Daten noch nicht entsprechend hinterlegt.



Voraussetzungen

Als Antragsteller müssen Sie in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

  • Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss außerdem eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Weitere Bedingungen:

  • Die Agentur für Arbeit hat bei Ihnen eine Weiterbildung als die "einzig zielführende Maßnahme" festgelegt.
  • Die Agentur für Arbeit hält die Wahrscheinlichkeit für groß, dass Sie mit Erreichen des (festgelegten) Bildungszieles wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
  • Es ist wirtschaftlich nicht zumutbar, dass Sie die Weiterbildungsmaßnahme selbst finanzieren.
  • Sie können nachweisen, dass Sie in "erheblichem Umfang Eigeninitiativen entfaltet haben, um die Arbeitslosigkeit zu beenden".
  • Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zugelassen sein. – Bitte achten Sie darauf, dass der Kurs und der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sind und dass Sie mit dem Kurs Ihr festgelegtes Bildungsziel erreichen können.

 

HINWEIS: Wenn nach Ansicht Ihres Arbeitsvermittlers die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere erfolgreichere Instrumente gibt, erhalten Sie keinen Bildungsgutschein.



Verfahrensablauf

Ihr Arbeitsvermittler prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

  • Ist dies der Fall, stellt Ihnen der Mitarbeiter Ihnen persönlich einen Bildungsgutschein aus – üblicherweise während eines Beratungsgespräches.



Profiling

Im so genannten "Profiling" wird festgestellt, ob und welche zusätzlichen Qualifikationen nötig sind, damit Ihnen Arbeit vermittelt werden kann.

  • Ihr Arbeitsvermittler wählt gemeinsam mit Ihnen Bildungsziel und -dauer aus und vermerkt dies auf dem Bildungsgutschein.
  • Je besser also Ihre Chance ist, nach einer entsprechenden Weiterbildung einen Arbeitsplatz zu finden, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie einen Bildungsgutschein bekommen.



Nach Ende der Weiterbildung

Nach Beendigung der Weiterbildung findet in der Regel ein weiteres Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler statt,

  • um die weiteren Schritte der Arbeitsuche festzulegen.



Frist und Dauer

Der Bildungsgutschein ist bis zu drei Monate gültig. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein.

  • Die Agentur für Arbeit kann Ihnen dann einen neuen ausstellen.

WICHTIG: Die geplante Bildungsmaßnahme muss während der Geltungsdauer des Gutscheines beginnen



Kosten

Der Bildungsgutschein ist für Sie kostenlos. Fahrtkosten im Rahmen der Weiterbildung werden Ihnen erstattet.

  • Den Erstattungsantrag erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Reichen Sie die Formulare bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Kurses bei der Arbeitsagentur ein.



Rechtsgrundlage

§§ 77 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)



Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Stand: 11.06.2007



Trainingsmaßnahmen

Trainingsmaßnahmen helfen bei der schnellen Eingliederung ins Berufsleben
Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen gibt es eine breite Palette an Trainingsmaßnahmen. Diese sollen "zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten" in das Berufsleben beitragen. Die Ziele solcher Maßnahmen sind im Sozialgesetzbuch III geregelt.

Danach sollen sie:

  • der Feststellung der Eignung dienen,
  • Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung oder den Abschluss einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung zu erreichen,
  • die eigenständige Arbeitssuche durch Beratung und Bewerbungstraining unterstützen,
  • die Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft des Arbeitssuchenden überprüfen:

Eine Trainingsmaßnahme knüpft an frühere berufliche Erfahrungen an und ist in der Regel direkt bei einem Unternehmen angesiedelt, das auf diese Art herausfinden kann, ob der Arbeitssuchende für die Firma geeignet ist. Der Arbeitssuchende wiederum hat die Möglichkeit, seine Fähigkeiten auf den neuesten Stand zu bringen und diese gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber unter Beweis stellen zu können.

Die Förderungshöchstdauer kann, je nach Inhalt und Ziel der Maßnahme, zwischen zwei und acht Wochen betragen.

Verschiedene Maßnahmen können miteinander kombiniert werden. Sie dürfen insgesamt aber eine Dauer von zwölf Wochen nicht überschreiten.



Weiterbildungsmaßnahmen

Weiterbildungsmaßnahmen wirken langfristiger und unterstützen die berufliche Neuorientierung.
Über einen längeren Zeitraum gefördert werden die so genannten Weiterbildungsmaßnahmen.
 
Sie werden ebenfalls von den Arbeitsagenturen oder - unter bestimmten Voraussetzungen - auch vom Europäischen Sozialfonds finanziert.
  • Eine Weiterbildung wird von "Bildungsträgern", in der Regel privatwirtschaftlich organisierten Bildungsinstituten mit zertifizierter Zulassung, angeboten.
  • Doch auch hier sind intensive Praxisphasen bei Wirtschaftsunternehmen Bestandteil der intensiven beruflichen Qualifizierung.
  • In der Regel münden die Weiterbildungsmaßnahmen nach einem Jahr in ein Unternehmenspraktikum, wo wertvolle Praxiserfahrungen gesammelt werden.
  • Im Idealfall gelingt es dem Praktikanten, im Unternehmen Fuß zu fassen.



Gemeinsamkeiten der Maßnahmen

Beide Maßnahmearten können zu 100 Prozent von den Arbeitsagenturen gefördert werden. Die Modelle unterscheiden sich zwar in der organisatorischen Anbindung, doch beide dienen dazu, Fachkenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.

  • Für die Förderung von Trainingsmaßnahmen und Weiterbildungen gibt es keine Altersobergrenzen.
  • Entscheidend sind immer die Erfolgsaussichten für die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Stehen die Chancen dafür gut, dann erarbeiten die Fallmanager der Arbeitsagenturen gemeinsam mit dem Arbeitssuchenden eine individuelle und für ihn optimale Eingliederungslösung

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Letzte Aktualisierung: 10.01.2014
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