Nach einer Verschnaufpause ist an der enormen Nachfrage abzulesen wie groß der Bedarf zur Beförderung kleinerer Personengruppen ist. Notwendige Führerscheinklasse: D1, D1E | Klein-Busse bis 16 SitzplätzeAlter: Mindestens 21 JahreBei der 3-jährigen Berufsausbildung darf auch schon im Rahmen der Ausbildung in Deutschland ab 18 Jahren gefahren werdenIst ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich? Ja, Klasse B Was darf man mit der Klasse D1 (kleine Busse) fahren?1. Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. 2. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden3. Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten? 1. Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h & IHK-Prüfung , berechtigt a)mit 21 Jahren gewerblichen Personen- verkehr mit Bussen auf Linien bis 50 kmb)ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- & Linienverkehr zu fahren 2. Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren 3. Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- & Linienverkehr zu fahren Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: - Ausweis- Passbild (biometrisch)- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre) - Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre) - Gutachten zur Belastbarkeit- Nachweis über Erste - Hilfe- Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister Unsere Profi-Trainer machen Sie fit für alle Herausforderungen im gewerblichen Personenverkehr |