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Bildungszentrum für Mobilität · Wirtschaft · Logistik | Fahrlehrer-Fachschule
Intensivfahrschule für alle Klassen | Meisterschule für Berufskraftfahrer
Bildungsträger gemäß Anerkennungs- und Zulassungsordnung - Arbeitsförderung - AZAV | Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001-2015
Schortens / Roffhausen
Donnerstag · 30 | 03 | 2023

  • Sonne, Wind und Meer ...
  • Mut, andere Wege zu gehen
  • Jetzt beruflichen Neustart schaffen
  • Der Mensch braucht Ziele
  • Eine Klasse voller Möglichkeiten
  • Qualität macht Schule
  • Der neue Daily ... unser Werbeträger
  • Mobilität ist Zukunft
  • Ausbildungsplatz mit Spaßfaktor
  • Lady on the road
  • Perfekte Lösungen nach Maß
  • Erfolg verbindet
  • Smart and effective driving
  • Führerschein in Bestzeit
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[ Aktuell ]


NEU! Praktischer Umgang mit dem digitalen Tachographen Seminarangebot: Nach Kursplan

Die EU hat ab März 2016 mit der neuen Tachographenverordnung 165/2014 die Verantwortung des Unternehmens verdeutlicht und ausgeweitet.

Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmen! 

Im Artikel 33, der ab 02.03.2016 gültig ist, heißt es nun erstmals in dieser Deutlichkeit: Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßig Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.

Falls nicht nachgewiesenwerden kann, dass die Fahrer geschult und unterwiesen worden sind, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für Verstöße der Fahrer (vgl. Artikel 33Abs. 3 VO 165/2014).

Wichtig ist somit eine vom Fahrpersonal unterschriebene Bestätigung zu den vorgenommenen Unterweisungsinhalten, welche in die Personalakte übernommen wird.

Auch bislang besteht die Verpflichtung von Unternehmen und Fahrern zur ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgeräts. Neu ist, dass die Unterweisungspflicht explizit im Gesetzestext formuliert worden ist.

Das Seminar, wurde auf diese Anforderungen hin konzipiert und wird an verschiedenen Standorten angeboten.

 Inhalte / Themen

  • praktischer Umgang mit dem Tachographen
  • Kontrollgeräte unterschiedlicher Generationen und Hersteller stehen für praktische Übungen zur Verfügung
  • korrekter Umgang mit den verschiedenen Kontrollgerätekarten
  • manueller Nachtrag (neue Regelung seit 2015: Wochenendruhezeiten sind auch nachzutragen)
  • Die Teilnehmer bedienen selbst die Trainingsgeräte mit speziellen Trainingskarten.
  • Landeingabe
  • Mischbetrieb analoger / digitaler Tacho
  • Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten
  • Unternehmenskarte einsetzen
  • Mietfahrzeuge und Unternehmerpflichten
  • Fahrerpflichten im Umgang mit den Geräten
  • Besonderheiten bei Lenk- und Ruhezeiten
  • zukünftige Änderungen an den Kontrollgeräten
  • freiwilliges Auslesen (ohne Strafen) der Fahrerkarte mit der Software „TachoPlus“
  • Informationsgespräche, Fallbeispiele


Abschluss

Die perfekte Vorbereitung für den täglichen Berufsalltag.

Alle Teilnehmererhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahmegemäß § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Kenntnisbereich 2.1).


 
 
 
Letzte Aktualisierung: 10.01.2014
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