ADR-SchulungSchulungsCenter 26419 Schortens/Roffhausen | Telefon 04421-80 7374 Für die Beförderung von Gefahrgut gelten besondere Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und Transport. ADR-Gefahrgutbeauftragter [weiterlesen] ADR-Kursinformation [weiterlesen] Coronavirus / Tipps für Unternehmen [weiterlesen] Diese sind für viele europäische und benachbarte Staaten (zur Zeit 40) durch die Übereinkommen des Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR - Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) für den Straßenverkehr gegeben. Beförderung von Gefahrgut auf der Straße bedarf der Erlaubnis insoweit muss der Fahrer eine ADR-Bescheinigung erwerben, die zeitlich befristet auf fünf Jahre ausgestellt wird. Alle an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligten müssen Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen. Diese erhalten sie in regelmäßig durchzuführenden Schulungen. Die Gefahrgutklassen 1-9 sind nicht alle Bestandteil der ADR-Bescheinigung. Es darf nur Stück- und Schüttgut der Klassen 2,3,4,5,6,8 und 9 gefahren werden. Der Aufbaukurs Tank dauert 1 ,5 Tage und schließt mit der Prüfung durch die IHK Oldenburg in unserem Hause ab. Die Prüfung umfasst 15 Fragen, 4 Fragen dürfen maximal falsch beantwortet werden. Um die Bescheinigung zu verlängern, muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (1 1/2 Tage) besucht und die anschließende IHK-Prüfung bestanden werden. Für Tanktransporte sowie für Kl.1-Güter (Explosiv) und Kl.7-Güter (Radioaktiv) muss nach dem Basiskurs ein anschließender Aufbaukurs besucht werden |