Akademie HEDDEN GmbH führt regelmäßig zertifizierte Schulungen zum Gabelstaplerfahrer durch, die streng nach dem Regelwerk der DGUV Vorschrift 68 (vorher BGV D27, UVV Fluförderzeuge) und der DGUV Grundsatz 308-001 (vorher BGG 925) ausgerichtet sind.
Diese Erst-Ausbildungen zum Gabelstaplerfahrer (Flurförderzeuge) werden von qualifizierten, zertifizierten und praxiserfahrenden Ausbildern durchgeführt. Führer von Flurförderzeugen(Gabelstapler) werden bei Speditionen, aber auch in der Industrie und in Einzel- und Großhandelsunternehmen eingesetzt. Zu den Anforderungen an die Fahrer gehören u. a., dass sie für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein müssen und ihre Befähigungen nachweisen können - Qualifizierte Schulung in Theorie und Praxis.
Gemäß Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27) müssen Gabelstaplerfahrer: - mindestens 18 Jahre alt sein,
- geistig und körperlich geeignet sein,
- theoretisch und praktisch ausgebildet sein,
- eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben und
- vom Unternehmer mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).
Der Nachweis der körperlichen Eignung kann über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ erbracht werden.
Fazit: Sicherheit für Fahrer und Unternehmer
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